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Mitglied werden

Die nachfolgenden Informationen gelten grösstenteils nur für erwachsene  Interessenten. Jugendliche werden sofort aufgenommen, haben keine Probezeit zu absolvieren und müssen sich erst ab dem 18.Lebensjahr entscheiden, ob sie dauerhaft als Vollmitglied geführt werden wollen.

Informationen für Interessenten an einer Vereinsmitgliedschaft

Lieber Modellflugfreund,

Sie haben sich mit dem Modellflug ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Hobby ausgewählt. Der Modellflugclub Gernsheim bietet Ihnen die Möglichkeit, dieses Hobby in einer freundschaftlichen und entspannten Atmosphäre auszuüben. Allerdings hat man in einem Verein nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Das Vereinsgelände ist zu pflegen, Flugtage sind vorzubereiten etc. Das heisst , es wird erwartet ,dass die Mitglieder sich für die Belange des Vereins einsetzen.

Um nun zu prüfen, ob ein “Neuling” in den Club passt, absolviert er eine einjährige Probezeit, die sog. Anwärterzeit.

1. Wie werde ich Anwärter?

An jedem ersten Mittwoch im Monat findet in unserem Vereinsheim ein offizieller Vereinsabend statt. Hier werden unter anderem Arbeits­einsätze eingeteilt, Wettbewerbe besprochen und über Neumitglieder abgestimmt. An einem solchen Mittwoch stellt sich der Interessent der Mitgliederversammlung persönlich vor. Danach erhält er den Aufnahmeantrag, die Flug- und die Flugplatzordnung. Der Aufnahme­antrag muss mit ausgefüllter Bankeinzugsermächtigung beim Vor­stand abgegeben werden. ist der Beitrag und die Versicherung zum ersten Mal abgebucht,so gilt der Interessent als Anwärter.

2. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Anwärter?

Anwärter dürfen nur bei Anwesenheit eines Vollmitgliedes auf unserem Vereinsgelände fliegen. Dadurch ergeben sich i.d.R. folgende Flugzeiten: samstags. sonntags. feiertags sowie jeden Mitwoch ab etwa 14 Uhr oder nach Verabredung mit einem Vollmitglied.

Anwärter haben kein aktives oder passives Wahlrecht.

3. Welche Arbeitsleistung habe ich zu erbringen?

In einem Verein fallen natürlich eine Menge Arbeiten und Tätigkeiten an, die von den Mitgliedern und Anwärtern erledigt werden müssen. Ein Anwärter muss die geforderte Zahl an Arbeitspunkten im Jahr aufbringen. (12 Arbeitspunkte pro Jahr sind zu erbringen. 1 Punkt = 1 Stunde Arbeit.) Eine Abgeltung durch Bezahlung wie bei Vollmittgliedern ist bei Anwärtern nicht möglich.

Folgende Arbeiten fallen in der Regel an:

a. Arbeitseinsätze: Finden meistens einmal im Monat statt und werden rechtzeitig angekündigt.

b. Platzpflege : Rasen mähen, walzen, Hecken schneiden etc.

c. Clubhausbewirtung für einen Monat. Dafür gibt es 10 Punkte. Macht mans zu zweit, wird die Punktzahl geteilt.

d. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen wie “Tag der offenen Tür” oder Ferienspiele, Ausstellungen, Flugtage etc.

4. Auf welchem Kanal soll ich im 35 MHz-Band  fliegen?

Jeder Anwärter bekommt einen Kanal in einem Frequenzbereich zugeteilt.

Die Kanalvergabe obliegt unserem Mitglied Klaus UIlrich. Die Fernsteuerung muss mit diesem Kanal ausgerüstet, bzw. umgerüstet werden, auch wenn dies mit technischem und finanziellem Aufwand verbunden ist.

Bei den aktuellen 2,4 GHz -Fernssteuerungen gibt es keine Kanalzuordnung.

5. Wie werde ich Vollmitglied beim MFC Gernsheim?

Nach einer Anwärterzeit von einem Jahr wird in der Mittwochsversammlung darüber abgestimmt, ob der Neuling als Vollmitglied aufgenommen wird.

Zur Abstimmung wird jedoch nur zugelassen, wer zumindest die Pflicht­arbeitspunkte nachweisen kann, und nicht gegen die Regeln in Punkt 2 verstossen hat. Ebenso kann die Zulassung verweigert werden, wenn sich der Anwärter nicht in die Clubgemeinschaft einfügen will.

Der Anwärter gilt als aufgenommen, wenn er 2/3 der Ja-Stimmen auf sich vereinigen kann.

6. Was kostet die Anwart- bzw. Mitgliedschaft?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit für Mitglieder wie auch für Anwärter 130.- Euro inklusive der notwendigen Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist eine weltweit gültige Model/flughaftpflichtversicherung. Ohne gültigen Ver­sicherungsschutz darf auf unserem Platz (und den meisten anderen) –

nicht geflogen werden. Aus organisationstechnisclien Gründen ist es unabdingbar, dass Beitrag und Versicherung per Bankeinzug abgebucht werden können. Die pünktliche Überweisung der Versicherung ist damit garantiert. Wird der Anwärter nach einem Jahr als Vollmitglied aufgenommen, ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 220.- Euro fällig.

7. Wie kann eine Anwartschaft gekündigt werden?

Der Anwärter kann jederzeit seine Anwartschaft beenden.Dazu genügt eine kurze schriftliche Nachricht an den Vorstand. Wenn der Anwärter gegen

die in der Flugplatz- und Flugordnung festgelegten Regeln oder gegen die in Punkt 2 beschriebenen Auflagen verstösst, kann die Anwartschaft auch durch den Vorstand aufgekündigt werden.

Wie Sie sehen, sind einige Dinge zu beachten. Doch wenn Sie bereit sind, sich neben dem Modellfliegen auch im Verein zu enagieren, so möchten wir Sie im Modellflugclub Gernsheim gerne willkommen heissen.

Der Vorstand